Aufgepasst! Registrierkasse / Computer

Für die Finanzbehörden ist eine Registrierkasse ein Computer. Damit gelten dieselben Anforderungen wie für jedes EDV‑gestützte Buchführungssystem.

Viele ältere Kassenmodelle erfüllen diese Vorgaben nicht vollständig. Bei Betriebsprüfungen führt das häufig zu Problemen



Registrierkasse und Computer: gleiche Pflichten, gleiche Risiken
Für die Finanzbehörden ist eine Registrierkasse ein Computer. Damit gelten dieselben Anforderungen wie für jedes EDV‑gestützte Buchführungssystem. Viele ältere Kassenmodelle erfüllen diese Vorgaben nicht vollständig. Bei Betriebsprüfungen führt das häufig zu Problemen, weil Prüfer vollen Zugriff auf alle elektronischen Daten verlangen und fehlende oder unvollständige Datensätze als formelle Mängel werten. Die Folge können Umsatzschätzungen, Steuernachzahlungen und Verzögerungsgelder sein.

Gesetzliche Anforderungen an Registrierkassen
Elektronisch erfasste Kassen‑ und Buchhaltungsdaten müssen zehn Jahre lang vollständig, unveränderbar und maschinell auswertbar gespeichert werden. Papierausdrucke allein reichen nicht aus. Die Geräte müssen den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV‑gestützter Buchführungssysteme (GoBS) sowie den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) entsprechen. Dazu gehören Journal‑, Auswertungs‑, Programmier‑ und Stammdatenänderungsdaten. Wenn eine Kasse diese Daten nicht vollständig speichern kann, müssen sie extern gesichert werden. Auch Einsatzorte und Einsatzzeiträume der Geräte sind zu protokollieren.

Folgen bei fehlender Datenbereitstellung
Kann ein Unternehmer die geforderten Daten nicht oder nicht unverzüglich bereitstellen, dürfen Finanzbehörden Verzögerungsgelder zwischen 2.500 € und 25.000 € verhängen. Werden technische oder dokumentarische Anforderungen nicht erfüllt, kann die Buchführung verworfen werden. In diesem Fall erfolgt eine Verprobung der Umsätze anhand von Verbrauchsdaten, Preislisten und Erfahrungswerten. Abweichungen führen regelmäßig zu Schätzungen, die oft deutlich über den erklärten Umsätzen liegen.

Übergangsfristen und technische Aufrüstung
Registrierkassen, die die Anforderungen nicht vollständig erfüllen, durften mit Auflagen bis zum 31.12.2016 weiterbetrieben werden. Bei technisch aufrüstbaren Geräten verlangen die Finanzbehörden jedoch Softwareanpassungen, wenn sich damit die Vorgaben bereits während der Übergangsfrist erfüllen lassen. Entscheidend ist, dass alle steuerlich relevanten Daten unveränderbar gespeichert und maschinell auswertbar sind.

Konsequenzen für Friseursalons
Viele Salons nutzen noch ältere Registrierkassen, die nicht alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das Risiko steigt, dass bei einer Prüfung formelle Mängel festgestellt werden. Moderne Kassensysteme und Salonsoftware bieten dagegen vollständige Archivierung, sichere Datenexporte und revisionssichere Dokumentation. Sie erleichtern nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern schützen auch vor Schätzungen und unnötigen Nachzahlungen.

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