Arbeitsstättenverordnung im Friseurhandwerk
Dabei geht es vor allem um Themen wie die Raumbeschaffenheit, Arbeitswege und Arbeitsbedingungen.

Für das Friseurhandwerk bedeutet das, dass Arbeitgeber eine vollständige Gefährdungsbeurteilung durchführen, Arbeitsräume barrierefrei und sicher einrichten, Hygiene und regelmäßige Reinigung sicherstellen sowie alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen wie Feuerlöscher oder Alarmanlagen warten müssen. Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit frei zugänglich bleiben, und es müssen geeignete Möglichkeiten für Erste-Hilfe-Maßnahmen vorhanden sein. Auch Pausenräume, Sanitäranlagen und die allgemeine Raumbeschaffenheit – von Bodenbelägen über Türen bis zur Raumgröße – unterliegen klaren Vorgaben.
Besonders im Fokus stehen heute die Arbeitsbedingungen: ergonomisches Mobiliar, ausreichende Beleuchtung, eine angenehme Raumtemperatur, funktionierende Lüftung und wirksamer Lärmschutz.
Im Friseuralltag spielt zudem der Umgang mit Gefahrstoffen eine zentrale Rolle. Haarfarben, Blondierungen, Stylingprodukte und Reinigungsmittel enthalten Stoffe, die Haut und Atemwege belasten können. Deshalb fordert die ArbStättV in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung und den Technischen Regeln (TRGS) eine konsequente Minimierung der Belastung. Dazu gehören geeignete Handschuhe, hautschonende Produkte, klare Arbeitsorganisation zur Reduzierung von Feuchtarbeit sowie regelmäßige Unterweisungen zum richtigen Umgang mit chemischen Stoffen.
Die Hände sind im Friseurberuf besonders gefährdet – durch Wasser, Reinigungsmittel und kosmetische Produkte. Hautschutzpläne, das Ablegen von Handschmuck, korrektes Händewaschen, gründliches Abtrocknen und regelmäßiges Eincremen gehören heute zu den Standardmaßnahmen. Gleichzeitig gilt: Schutzhandschuhe sollen gezielt und nicht übermäßig getragen werden, um Hautirritationen durch fehlende Belüftung zu vermeiden.
Moderne Salons berücksichtigen zunehmend auch Aspekte wie energieeffiziente Beleuchtung, optimierte Lüftungssysteme zur Reduktion chemischer Dämpfe, ergonomische Wasch- und Bedienplätze sowie digitale Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.
Die ArbStättV ist damit nicht nur ein Regelwerk, sondern ein Leitfaden für zeitgemäße, sichere und gesundheitsorientierte Salonführung. Sie schafft Rahmenbedingungen, die sowohl die Arbeitsqualität als auch das Wohlbefinden der Beschäftigten stärken – und damit letztlich auch die Servicequalität für Kundinnen und Kunden.